Sicher unterwegs an Karneval (FOTO)

Köln (ots) -

Der ACV rät an Karneval zu Besonnenheit im Straßenverkehr. Denn
Alkohol am Steuer, Sichtbehinderung durch Kostüme oder ein Parkplatz
in der Karnevalszone können unschöne Folgen haben - für den Fahrer
und sein Fahrzeug.

Die Jecken sind wieder los - aber im Straßenverkehr gibt es auch
an Karneval keine Narrenfreiheit. Besonders bei Alkohol am Steuer
oder auf dem Fahrrad hört der Spaß auf, denn bereits ab 0,3 Promille
werden Seh- und Reaktionsvermögen beeinträchtigt. Ab 0,5 Promille
drohen 500 EUR Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Für
Fahranfänger in der Probezeit und junge Menschen bis 21 Jahre gilt
grundsätzlich die Null-Promille-Grenze.

Vorsicht auch vor Restalkohol

"Autofahrer sollten sich nach einer durchfeierten Nacht auch am
nächsten Tag nicht auf die Restalkohol-Angaben aus Apps verlassen,
sondern besser auf Bus und Bahn ausweichen", rät Lars Wagener,
Vorsitzender der ACV Geschäftsleitung. Denn ist bei einem Unfall
Alkohol im Spiel, kann es teuer werden, da der Anspruch auf
Vollkaskoversicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt
werden und der Versicherungsnehmer in Regress genommen werden kann.
Daher rät der ACV, das Auto an Karneval grundsätzlich stehen zu
lassen und auf den ÖPNV auszuweichen. "Unser ACV-Tipp: In den
Karnevalshochburgen bieten die Verkehrsbetriebe während der jecken
Saison vergünstigte Karnevals-Tickets an", sagt Lars Wagener.

Auf Masken oder Kostüme im Auto verzichten

Muss es doch einmal das Auto sein, sollten Autofahrer während der
Fahrt auf ausladende Kostüme, üppige Perücken und Masken verzichten.
Schon kleinere Behinderungen durch die Verkleidung erhöhen nicht nur
das Unfallrisiko, auch dürfen laut Gesetz Sicht, Gehör und die
Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigt sein. Wer mit
Kostüm einen Unfall baut, handelt fahrlässig und riskiert Strafen und
Probleme mit der Versicherung. Wer mit einer Maske in eine
Verkehrskontrolle gerät, muss zudem mit einem Bußgeld rechnen, da
Autofahrer ihr Gesicht nicht verstecken dürfen.

Autos sicher abstellen

Nicht nur Besucher, sondern auch Anwohner von Karnevalszonen
sollten an den jecken Tagen an ihr Fahrzeug denken. Damit auch das
Auto unbeschadet durch die Karnevalszeit kommt, sollten sie ihr
Fahrzeug in Garagen oder abseits von Umzügen und Partymeilen
abstellen, um nicht auf Schäden wie abgebrochenen Spiegeln und
kaputten Scheiben sitzen zu bleiben.



Pressekontakt:
Annabel Brückmann, Pressesprecherin, brueckmann@acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr, Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 - 91 26 91 58 Fax: 0221 - 91 26 91 26

Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/116025/3564845
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